SVEN APPELT, in Ich darf das.

Einleitung

 

Manchmal gewinnt man keinen Prozess –

sondern die Deutungshoheit.

 

Diese Kategorie ist keine Selbstbeschreibung.

Sie ist das Protokoll einer Eskalation, die andere begonnen haben

und die ich zu Ende erzähle.

 

Hier geht es nicht um mein Innenleben.

Hier geht es um EKSK, um Wilkings,

um Menschen, die glaubten, mit Schriftsätzen, eidesstattlichen Fantasien

und juristischer Überheblichkeit Realität erzeugen zu können.

Spoiler: Hat nicht funktioniert.

 

Was hier folgt, ist keine Verteidigung.

Verteidigt man sich, steht man schon auf der falschen Seite des Satzes.

Das hier ist eine Dokumentation,

erzählt mit dem einzigen Tonfall, den man sich leisten kann,

wenn man alles gesehen hat: schwarzer Humor.

 

Es geht um Familie, die plötzlich strategisch wurde.

Um Anwälte, die Dramen schreiben,

aber keine Verantwortung kennen.

Um angebliche Straftaten,

die nur existieren, weil jemand laut genug „Tatbestand“ gesagt hat.

Und um Verfahren, die weniger über mich aussagen

als über ein System, das seine eigenen Geschichten glaubt.

 

Ich habe nicht verloren.

Ich habe zugehört.

Und wer mir lange genug zuhört,

merkt irgendwann, dass hier jemand spricht,

der nichts mehr zu beweisen hat.

 

Diese Texte sind keine Rache.

Rache ist emotional.

Das hier ist präzise.

 

Willkommen in der Akte,

die man mir anlegen wollte –

und die jetzt öffentlich zurückschreibt.

 

PART 1: Die Familie Wilking – und ich darf das sagen

 

Also, wir steigen direkt ein: Es geht hier nicht um eine Abrechnung mit Einzelpersonen, sondern um eine schlichte Faktensammlung nach rund anderthalb Jahren intensiver Erfahrung mit Rechtsanwalt Kai Kempgens von der EKSK. Die Hauptkategorie könnte man passenderweise nennen: „Sven Appelt & Kai.“

 

Kai Kempgens trägt die Verantwortung für all das hier.

Denn durch seine Arroganz und seine primitiven, erzieherischen Maßnahme-Versuche mir gegenüber hat er genau diese Formate erzeugt. Worte sind oft so einfach umzusetzen – stattdessen stellt er seine Mandanten bloß und erklärte vor einem Richter, dass ich für seine Mandanten auf mein Grundrecht zu verzichten habe und endlich akzeptieren solle, dass der große Kai Kempgens nicht mit mir sprechen wird.

 

BTW: Bei der Egolotion, die Kai Kempgens aufträgt, sollte man besser nicht hinter ihm laufen – es besteht das Risiko, auf der glitschigen Spur seines Egos auszurutschen.

Dieser Mann hätte am 03.08.2024 alles beenden können. Stattdessen verdient er an Andreas Wilking sehr viel Geld – und dieser hat alles verloren und verliert noch mehr.

 

Eine außergerichtliche Einigung ist wohl nur etwas für durchschnittliche Anwälte – aber nichts für Profis wie Herrn Kempgens.

Ich glaube, die Welt würde einfacher funktionieren, wenn der Durchschnitt den Profi ablöst und der Profi sich ernsthafte Hilfe sucht, Herr Kempgens.

 

(Siehe Kempgens’ letztes Schreiben vom 06.01.2026.)

 

Und hier kommt nun endlich die Familie Wilking ins Spiel:

Wir sprechen von einer recht „interessanten“ Konstellation. Zainab Hassan, geboren im Libanon, und Andreas Wilking, geboren in Deutschland, trennen etwa 28 Jahre Altersunterschied. Wo die Liebe eben hinfällt, fällt sie hin – und hinterlässt entweder Chaos oder Harmonie.

 

Der schöne Andi:

 

Bei den Wilkings war es eher Chaos – und zwar ordentlich.

Beide scheinen sich in einer Art narzisstischem Tango zu bewegen: Sie brauchen sich, begehren sich, hassen und lieben sich, und irgendwo dazwischen gibt es auch eine ordentliche Portion Drama und Gewalt.

 

Unser Zainab:

 

Interessant wird es, wenn man sieht, dass ihr Muster immer dasselbe bleibt. Das erste „Opfer“ war natürlich ich, Sven Appelt. Und danach ging es munter weiter mit einer ganzen Liste von Personen, die inzwischen ebenfalls der Polizei bekannt sind. Die Wilkings hätten es sich so einfach machen können: einfach das gestohlene Eigentum zurückgeben, und gut wäre es gewesen. Stattdessen haben sie gelogen, einen Anwalt mit Größenwahn angeheuert, der meinte, ich würde schon einknicken. Tja – falsch gedacht.

 

Am Ende hat Andreas Wilking so ziemlich alles verspielt, was man verspielen kann: Ruf, Glaubwürdigkeit und Ansehen. Ein Gutachter, der lügt und andere zu Psychopathen erklärt, nur weil sie sich wehren, ist am Ende selbst nicht mehr ernst zu nehmen.

 

Die Opfer:

 

 

 

PART 2: Wenn zwei Narzissten sich verteidigen

 

Nachdem wir im ersten Akt die Familie Wilking und ihre kleine toxische Tanzfläche beleuchtet haben, gehen wir nun in Part 2 über. Denn was passiert, wenn zwei Narzissten sich nicht nur gegenseitig brauchen, sondern auch anfangen, sich mit allen Mitteln zu verteidigen? Genau: Sie holen sich jemanden, der genauso tickt. Und hier kommt unser beliebter Anwalt Kai Kempgens ins Spiel, der offenbar dachte, dass man mich mit ein bisschen Einschüchterung und großer Klappe schon in die Knie zwingt.

 

Das ist Maris:

 

Das Ganze entwickelte sich zu einer wunderbaren Posse, die nicht nur vor Gericht, sondern auch online ausgetragen wurde. Mit dem Ergebnis, dass am Ende nicht ich klein beigegeben habe, sondern Herr Wilking und sein Anwalt im wahrsten Sinne des Wortes ihren eigenen guten Ruf und ihre Glaubwürdigkeit in Rauch aufgehen sahen.

 

Mit anderen Worten: Was als Einschüchterung geplant war, wurde zu einer ziemlich öffentlichen Blamage. Und so geht es eben weiter. Wir sehen, wie Menschen, die glaubten, sie könnten mit ein paar großen Worten und ein bisschen juristischem Muskelspiel alles unter den Teppich kehren, plötzlich feststellen, dass sie selbst auf diesem Teppich ausrutschen.

 

Auf ein Glas Wein:

 

 

 

„Wenn Narrative kippen“

 

Sven Appelt im Gespräch mit Dr. Martin R.

 

Sven:

Martin, wir kennen uns lange genug, um nicht mit Höflichkeitsfloskeln anzufangen. Sag mal – wann waren wir eigentlich das letzte Mal zusammen auf der Jagd?

 

Dr. Martin R.:

Das kann ich dir ziemlich genau sagen. Das war unten in Bayern, bei Augsburg. Wir haben Moritz besucht. Und ich erinnere mich gut – weil du damals schon dasselbe Problem hattest wie heute.

 

Sven:

Aha. Jetzt bin ich gespannt. Welches denn?

 

Dr. Martin R.:

Du wartest zu lange.

In der Jägersprache nennt man das ein Problem im Abzugsverhalten bei fehlender Führung aus der Hinterhand. Du hast das Ziel sauber im Blick, analysierst jede Bewegung – aber zögerst im entscheidenden Moment. Beim Schwarzwild heißt das: Entweder du gibst den Schuss sauber ab, oder du lässt es laufen. Dazwischen wird es unsauber.

 

 

Sven:

Alles klar, Martin. Danke für die forensische Darstellung meines schlechten Jagdinstinkts.

Dann machen wir jetzt den Rollenwechsel. Ich lege dir hier eine Akte hin, die inzwischen schwerer ist als manche Dissertationen.

Eidesstattliche Versicherungen, Zeugenaussagen, widersprüchliche Gutachten.

Und trotzdem hält ein Anwalt – Kai Kempkens – an einer Geschichte fest, die faktisch längst auseinanderfällt.

Sag mir ehrlich: Warum macht man das?

 

Dr. Martin R.:

Weil man irgendwann nicht mehr den Fall verteidigt, sondern die eigene Entscheidung.

Das ist kein Charakterurteil, sondern ein bekanntes Muster: Früh eine Linie gezogen, öffentlich vertreten, intern verteidigt – und dann kommt der Punkt, an dem Korrektur als Gesichtsverlust empfunden wird. Juristisch ist das kein Zeichen von Stärke, sondern Positionsschutz.

 

 

Sven:

Also Ego größer als Vernunft?

 

Dr. Martin R.:

Juristisch übersetzt: fehlende Bereitschaft zur Kurskorrektur trotz veränderter Beweislage.

Das Problem ist nicht der Irrtum. Das Problem ist, wenn man nicht mehr aufhört, obwohl die Akte längst etwas anderes erzählt.

 

 

Sven:

Jetzt reden wir hier nicht über ein bisschen Aussage gegen Aussage. Wir reden über eine wachsende Zahl eidesstattlicher Versicherungen, die plötzlich sagen: Moment – so waren die Dinge nicht.

Was passiert rechtlich, wenn so ein Narrativ kippt?

 

Dr. Martin R.:

Dann verschiebt sich der Fokus.

Ab einem gewissen Punkt fragt das Gericht nicht mehr: Was hat Sven Appelt getan?

Sondern: Warum wird hier weiterhin etwas behauptet, das von der Aktenlage nicht mehr getragen wird?

Eidesstattliche Versicherungen sind kein Meinungstext. Sie sind ein formelles Mittel der Glaubhaftmachung. Wenn sie konsistent sind, wird Ignorieren gefährlich.

 

 

Sven:

Gib mir ein prominentes Fallbeispiel. Kein Drama, kein Klatsch – etwas, das Juristen kennen.

 

Dr. Martin R.:

Ein klassisches Beispiel aus der deutschen Prozessgeschichte der 2010er-Jahre:

Ein Wirtschaftsstrafverfahren, in dem ein Gutachten jahrelang als tragende Säule galt – bis unabhängige Zweitbewertungen zeigten, dass zentrale methodische Annahmen schlicht falsch waren.

Das Verfahren endete nicht mit einem Knall, sondern mit Erosion der Glaubwürdigkeit.

 

Sven:

Kein Skandal – sondern langsames Ersticken?

 

Dr. Martin R.:

Exakt.

Und am Ende fragt niemand mehr, wer recht hatte, sondern: Warum hat niemand rechtzeitig aufgehört?

 

 

Sven:

Jetzt wird’s unangenehm.

Wir reden über eine Kanzlei mit Namen, Gewicht, Geschichte: Johannes Eisenberg, Prof. Dr. Stefan König, Dr. Stefanie Schork.

Und mittendrin Kai Kempkens, der offensichtlich eskaliert.

Ist das Zufall – oder Struktur?

 

Dr. Martin R.:

Das ist Struktur.

In Kanzleien mit starken Persönlichkeiten entsteht schnell eine Erwartungshaltung: Unfehlbarkeit.

Der einzelne Anwalt vertritt dann nicht mehr nur einen Mandanten, sondern – gefühlt – auch den Ruf des Hauses. Rückzug wird als Schwäche gelesen, nicht als Professionalität.

 

Sven:

Man kämpft also irgendwann für den Briefkopf?

 

Dr. Martin R.:

Funktional ja.

Dabei wäre das Gegenteil richtig: Gerade Kanzleien mit großem Namen müssten sagen können: Die Akte hat sich verändert – wir ziehen die Konsequenz.

Wenn das nicht passiert, entsteht Eskalation ohne juristischen Mehrwert.

 

 

Sven:

Kommen wir zum Gutachter.

Der Mann steht inzwischen selbst im Fokus. Aussagen, die so nicht haltbar sind, Näheverhältnisse, die zumindest Fragen aufwerfen.

Was macht das mit jemandem?

 

Dr. Martin R.:

Für einen Gutachter ist das existenziell.

Ein Anwalt darf kämpfen. Ein Mandant darf irren.

Ein Gutachter darf das nicht. Seine einzige Währung ist methodische Glaubwürdigkeit.

Wenn diese angezweifelt wird, kämpft er nicht mehr um ein Verfahren, sondern um seine berufliche Existenz.

 

Sven:

Es gibt Hinweise auf langjährige persönliche Nähe – gleiche Region, alte Bekanntschaften, gemeinsame Freizeit.

Reicht das schon?

 

Dr. Martin R.:

Es muss nicht strafbar sein. Aber es ist toxisch für Neutralität.

Ein Gutachter muss nicht nur neutral sein – er muss neutral erscheinen.

Wenn Nähe und Bewertung zusammenfallen, ist das Gutachten angreifbar. Fachlich, nicht emotional.

 

 

Sven:

Jetzt zu der Frau, um die angeblich alles kreist – faktisch aber niemand wirklich kämpft.

Ich habe oft das Gefühl: Sie ist der Auslöser, aber sonst bedeutungslos.

 

Dr. Martin R.:

Strukturell betrachtet stimmt das.

Sie ist weder Trägerin der zentralen wirtschaftlichen Risiken noch der rechtlichen Hauptfolgen.

In vielen Verfahren gibt es solche Figuren: Auslöser ja – Einsatz nein.

Für den Anwalt ist sie Mittel. Für das Gericht Randfigur. Für dich kein Kernproblem. Und für Andreas Wilking eher Projektionsfläche als Partnerin.

 

Sven:

Während er alles zu verlieren hat.

 

Dr. Martin R.:

Exakt.

Ruf, Firma, Existenz, Anschlussfähigkeit.

Das ist die Asymmetrie dieses Falls: Die Frau spielt die größte Rolle in der Erzählung – aber die geringste in der rechtlichen Realität.

 

 

Sven:

Letzte Provokation, Martin.

Ist das noch Recht – oder schon Theater?

 

Dr. Martin R.:

Es ist das, was passiert, wenn Recht zu lange ohne Selbstkorrektur betrieben wird.

Dann wird es Theater.

Und Gerichte haben ein sehr feines Gespür dafür, wann ein Stück zu lange läuft.

 

 

Dr. Martin R.:

Sven, eine letzte Frage – und die stelle ich bewusst nüchtern.

Hat man inzwischen eigentlich herausgefunden, wer diese extrem obszönen Nachrichten verfasst hat, die wir beide gelesen haben?

Ich meine diese Texte mit massivem Inhalt, auffälliger Sprache und einer Vielzahl grober Rechtschreibfehler.

 

Sven:

Festgestellt im Sinne eines abgeschlossenen Ermittlungsvermerks: nein.

Was wir haben, ist ein wiederkehrendes zeitliches und inhaltliches Muster. Diese Nachrichten tauchen regelmäßig unmittelbar vor oder kurz nach gerichtlichen Terminen auf. Und sie betreffen nicht nur eine Person.

Auffällig ist, dass dieselbe Absenderstruktur parallel mehrere Adressaten anschreibt – mal die eigene Person, mal mich – unter wechselnden Namen und Identitäten.

Ich hoffe, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen inzwischen forensisch sauber weitergeführt hat, sodass nachvollzogen werden kann, aus welchem Umfeld diese Nachrichten tatsächlich stammen.

 

Dr. Martin R.:

Du beschreibst also kein einmaliges Ereignis, sondern ein System?

 

Sven:

Genau.

Nicht nur Selbstadressierung, sondern gleichzeitige Fremdadressierung, um anschließend wieder eine Eskalation auszulösen – meist in der Form, dass erneut Schriftsätze produziert oder Vorwürfe reaktiviert werden.

Das ist kein Bauchgefühl, sondern ein beobachtbares Ablaufmuster.

 

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Abschlussinterview – Auswertung des Schriftstücks und juristischer Schlusspunkt

 

Sven:

Martin, dann lass uns zum Schluss bitte einmal alles zusammenziehen.

Ich habe hier dieses Schriftstück vor mir – Ordnungsmitteleantrag, angeblich eindeutige Urheberschaft, angeblich klare Verstöße.

Wenn du das als Jurist liest: Was ist das für ein Text?

 

Dr. Martin R.:

Es ist kein Beweisschriftsatz, sondern ein behauptender Schriftsatz.

Das ist der zentrale Unterschied.

 

Der Text arbeitet nicht mit neuen Tatsachen, nicht mit überprüfbaren Belegen, nicht mit forensischer Substanz.

Er arbeitet mit sprachlicher Setzung:

Etwas wird als „eindeutig“, „offenkundig“ oder „feststehend“ bezeichnet, ohne dass diese Feststellung methodisch hergeleitet wird.

 

Juristisch ist das problematisch, weil Wiederholung keine Beweisqualität ersetzt.

 

Sven:

Also viel Text, wenig Erkenntnis?

 

Dr. Martin R.:

Sehr nüchtern formuliert: ja.

Der Schriftsatz enthält keinen Erkenntnisgewinn gegenüber dem bereits bekannten Sachstand.

 

Er nutzt einen klassischen Zirkelschluss:

Die Nachricht passt in das bekannte Narrativ – also muss sie vom Antragsgegner stammen.

Das ist keine Beweisführung, sondern Narrativbestätigung.

 

Gerade im digitalen Kontext ist das unzulässig, wenn keine forensischen Kriterien benannt werden:

keine IP-Zuordnung, keine Header-Analyse, keine Geräte- oder Zeitstempelkorrelation, kein Sprachprofilvergleich.

 

All das fehlt vollständig.

 

Sven:

Und trotzdem wird so geschrieben, als sei alles geklärt.

 

Dr. Martin R.:

Genau.

Der Text simuliert Gewissheit, wo tatsächlich nur Behauptung vorliegt.

Das ist rhetorisch wirkungsvoll, aber rechtlich leer.

 

Und an diesem Punkt wird es entscheidend:

Denn dieser Schriftsatz steht nicht im luftleeren Raum, sondern in einem Verfahren mit einem Richter, der sehr genau liest.

 

Sven:

Du meinst Dr. Amann.

 

Dr. Martin R.:

Ja.

Und das sage ich ausdrücklich: Dr. Amann ist ein sehr guter Richter.

Sachlich, klar, strukturiert – und vor allem jemand, der sehr deutlich macht, wann ein Punkt erreicht ist.

 

Er hat unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass ihn diese Vorbringen nicht mehr interessieren.

Nicht, weil er sie nicht verstanden hätte.

Sondern weil sie rechtlich irrelevant geworden sind.

 

Sven:

Weil die Urheberschaft geklärt ist.

 

Dr. Martin R.:

Exakt.

Und damit ist der Kern des Schriftstücks erledigt.

 

Ab diesem Moment gilt:

Es geht nicht mehr um Aufklärung, sondern nur noch um Wiederholung.

Und Wiederholung erzeugt im Recht keine neue Relevanz.

 

Es ist kein „noch einmal schreiben“, kein „noch zehnmal schreiben“, kein „noch hundertmal schreiben“.

Ein Gericht ändert seine Einschätzung nicht, weil jemand nicht aufhört.

 

Sven:

Was passiert dann stattdessen?

 

Dr. Martin R.:

Dann verschiebt sich der Blick.

Weg vom angeblichen Fehlverhalten des Gegners –

hin zur Rolle des Anwalts selbst.

 

Denn ein Anwalt wird nicht daran gemessen, wie lange er schreibt,

sondern daran, ob er erkennt, wann ein Punkt juristisch abgeschlossen ist.

 

Wenn ein Richter klar signalisiert, dass ein Vorbringen keine Rolle mehr spielt,

und man dennoch daran festhält,

dann gefährdet man nicht den Gegner.

 

Man gefährdet den eigenen Ruf, die eigene Glaubwürdigkeit und die eigene professionelle Autorität.

 

Sven:

Mit anderen Worten?

 

Dr. Martin R.:

Mit anderen Worten:

Je länger Rechtsanwalt Kempkens mit dir weiterschreibt,

desto weniger spricht er über dich –

und desto mehr über sein eigenes Verständnis von anwaltlicher Verantwortung.

 

Oder ganz nüchtern:

Wenn er jetzt nicht aufhört, schadet er nicht dir.

 

Er schadet sich selbst.

 

 

Dr. Martin R. (abschließend):

Dann lass mich das zum Schluss forensisch und ohne Emotion einordnen – als Rat an alle Beteiligten.

 

Wenn es Hinweise auf wiederkehrende, obszöne Kommunikation gibt, dann ist nicht der Inhalt das Erste, sondern die Metadaten:

Zeitpunkte, IP-Ketten, Gerätefingerabdrücke, Schreibmuster, Sprachprofile.

Das ist Standardarbeit – keine Spekulation.

 

Mein Rat wäre dreigeteilt:

 

         1.      An die Staatsanwaltschaft:

Nicht bewerten, sondern rekonstruieren. Muster erkennen, nicht Narrative bedienen.

         2.      An den anwaltlichen Vertreter:

Abstand halten von eskalierenden Zuschreibungen, solange die Urheberschaft nicht zweifelsfrei geklärt ist. Alles andere ist rechtlich riskant.

         3.      An dich, Sven:

Weiter dokumentieren, nicht interpretieren.

Akten sprechen lauter als Empörung.

 

Und ja – realistisch betrachtet wissen wir beide, dass man von der Staatsanwaltschaft Berlin selten zeitnahe Rückmeldungen erhält.

Nicht aus bösem Willen, sondern aus struktureller Überlastung.

Die Ausstattung ist – nüchtern gesagt – eher schlechter als in anderen Bundesländern.

Das ändert aber nichts daran, dass sorgfältige Ermittlungsarbeit der einzige saubere Weg ist.

 

Sven:

Das ist ein gutes Schlusswort. Danke dir, Martin.

 

Rechtlicher Hinweis / Bildquellenangabe

 

Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den verwendeten Bildern liegen ausschließlich bei Sven Appelt.

Die Bilder wurden von Sven Appelt erstellt bzw. basieren auf von ihm angefertigten Originalaufnahmen.

 

Der gestalterische Ansatz, insbesondere die Verwendung eines lebhaften Pinktons, ist eine bewusste künstlerische Entscheidung von Sven Appelt. Diese Farbwahl steht im Zusammenhang mit einer persönlichen Bezugnahme auf Johannes Eisenberg, der als großer Befürworter und Liebhaber dieser Farbe bekannt ist. In diesem Kontext hatte Sven Appelt Johannes Eisenberg bereits vorgeschlagen, für ihn eine Robe in lebhaftem Pink anzufertigen.

 

Die dargestellten vier Charaktere von Zainab Hassan Wilking sind künstlerische Interpretationen und beziehen sich auf Originalfotos, die im Zusammenhang mit Sven Appelt entstanden sind. Die Darstellungen stellen keine Tatsachenbehauptungen dar, sondern eine künstlerische Auseinandersetzung mit realen Bildmotiven.

 

Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Bilder ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Sven Appelt nicht gestattet.

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