MARIS deckt auf - Andreas Wilking und Ehefrau

Disclaimer

Die folgenden Inhalte enthalten Originalzitate, Schriftstücke und sprachliche Äußerungen, die aus heutigen Perspektiven als verletzend, herablassend, diskriminierend oder unangenehm empfunden werden können.

Einige der dargestellten Aussagen stammen von Andreas Wilking, geboren 1954, sowie von seiner Ehefrau. Sie spiegeln sprachliche Muster, Denkhaltungen und Ausdrucksweisen einer anderen Zeit wider. Diese können bei einzelnen Leserinnen und Lesern Trigger, Unbehagen oder emotionale Reaktionen auslösen.

Für die verwendete Sprache, insbesondere für Schimpfwörter, abwertende Formulierungen oder entwürdigende Aussagen, entschuldigt sich die Redaktion ausdrücklich.

Gleichzeitig haben wir uns bewusst dafür entschieden, diese Passagen nicht zu verfälschen, nicht zu beschönigen und nicht zu zensieren, da sie nachweislich nicht von Sven Appelt oder Dritten stammen, sondern ausschließlich von Andreas Wilking und seiner Ehefrau.

Die Veröffentlichung erfolgt aus dokumentarischen und journalistischen Gründen. Sie dient der Einordnung, dem Verständnis und der Darstellung kultureller, sozialer und sprachlicher Unterschiede zwischen Generationen, insbesondere zwischen einem Jahrgang 1954 und späteren Generationen.

Ziel ist es nicht, diese Ausdrucksweisen zu legitimieren,

sondern sie sichtbar zu machen.

 

 

 

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

was erwartet Sie hier?

 

Diese Unterkategorie existiert nicht aus Neugier.

Sie existiert aus Notwendigkeit.

 

Ich habe sie nicht gegründet, weil mir langweilig war.

Ich habe sie gegründet, weil es Menschen gibt, deren bloße Existenz ein journalistisches Korrektiv erzwingt.

In diesem Fall: Andreas Wilking. 

 

 

 

Was Sie hier lesen werden

 

Hier finden Sie keine Meinungsstücke ohne Grundlage.

Keine Gerüchte.

Keine anonymen Andeutungen.

 

Was Sie hier erwartet, sind Originale:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht interpretiert.

Nicht ausgeschmückt.

Sondern eingeordnet.

Auszüge aus Strafanzeigen – ja, Strafanzeigen.

Schriftverkehr zwischen Staatsanwaltschaft und Betroffenen im Umfeld der Wilkings.


Briefe und E-Mails der Kanzlei EKSK, insbesondere von Johannes Eisenberg.


E-Mails von Zainab Hassan Cheab, verfasst unter fremdem Namen, adressiert an sich selbst – voller Hass, voller Selbstverfluchung, dokumentiert, gesichert, aktenkundig.

Fakten. Bilder. Sprachnachrichten.

 

 

Zur rechtlichen Klarstellung

 

Am 13.12.2025 hat die Staatsanwaltschaft Berlin offiziell bestätigt und eingewilligt,

dass sämtliche Dokumente, die in den Strafverfahren gegen Sven Appelt, Dagmar Karin Brigitte Kalmus sowie weitere Beteiligte eingereicht wurden, journalistisch verwendet werden dürfen.

 

Ebenfalls freigegeben wurden Sprachnachrichten von Zainab Hassan Cheab jetzt nennt sie sich "Zainab Teresa Wilking" zur öffentlichen Berichterstattung.

 

Diese Freigabe erfolgte nach Antragstellung durch Herrn Appelt, über das Amtsgericht Tiergarten, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit sachlich und dokumentiert zu informieren.

 

Nicht zu diffamieren.

Nicht zu verzerren.

Sondern aufzuklären.

 

 

Warum das alles zulässig ist

 

Weil Meinungsfreiheit nicht endet, wenn sie unbequem wird.

 

Mehrere Versuche, Herrn Appelt mittels Unterlassungsforderungen zum Schweigen zu bringen,

unter anderem durch Kai-Elmer Kempkens und Johannes Eisenberg,

sind gerichtlich gescheitert.

 

Sinngemäß – und bemerkenswert klar – äußerte ein Richter:

 

„Herr Eisenberg, ehrlich: Wir sollen Herrn Appelt untersagen, seine Meinung über Sie zu äußern? Das geht doch gar nicht.“

 

"Herr Appelt darf – auch satirisch, auch scharf – über

Andreas Wilking, Zainab Hassan Wilking, Kai-Elmer Kempgens und Johannes Eisenberg berichten."

 

Die einzige Grenze ist klar und eindeutig:

 

Keine Unwahrheiten. Keine Lügen.

 

Und genau deshalb wird hier mit Akten gearbeitet – nicht mit Fantasie.

 

 

 

Und wer bin ich?

 

Falls Sie sich fragen, an wen Sie sich wenden müssen, wenn Ihnen das hier nicht gefällt:

 

Nicht an mich.

 

Ich bin Reporterin.

Mehr nicht.

Weniger auch nicht.

 

Ich begleite Sven Appelt seit über zehn Jahren.

Durch Verfahren gegen Ex-Partner und sowas wie die Wiliings.

Durch Auseinandersetzungen mit Anwälten, deren Ego größer war als ihre Argumente.

Und nun durch den Konflikt mit einer der bekanntesten Kanzleien Berlins.

 

Ich war bei Verhandlungen.

Ich habe Protokolle gelesen.

Ich habe Schweigen gesehen – und Zusammenbrüche.

 

 

 

Warum das hier geschieht

 

Weil Herr Appelt sich nicht unterkriegen lässt.

Und weil sein Kampf längst nicht mehr nur seiner ist.

 

Der 11.12.2025 war dabei ein Wendepunkt.

Ein Tag, der ihm sichtbar den Rücken stärkte –

und einen 72-jährigen Mann noch ein Stück kleiner wirken ließ.

 

Zur Klarstellung:

Nicht Johannes Eisenberg.

Andreas Wilking.

 

Was Sie hier lesen werden, ist unbequem.

Aber notwendig.

 

Maris Lichtenstein

Maris deckt auf

 

 

 

 

BERICHT: 13.12.2025

 

Liebe Leser, lasst uns kurz ehrlich sein.

 

Manchmal beginnt Wahrheit nicht mit Akten, sondern mit einer Tasche.

 

Sven Appelt sitzt im Gerichtssaal. Eine Hermès Birkin neben ihm, eine schlichte Hugo-Boss-Hose, ein Ralph-Lauren-Cashmere-Pullover auf der Haut. Und er sagt mit einer Ruhe, die man nicht kaufen kann: „Es tut mir leid, ich habe leider wirklich keinen Cent auf meinem Konto.“

 

Und plötzlich versteht jeder im Raum: Das hier ist keine Lüge, das ist kein Widerspruch, das ist Stil als Haltung in absoluter Perfektion.

 

 

 

Etikette ist kein Luxus – sie ist Respekt

 

Du kannst finanziell am Boden sein und trotzdem aufrecht bleiben. Du kannst angegriffen werden und dennoch nicht verwahrlosen – weder innerlich noch äußerlich.

 

Sven setzt Etikette. Nicht, um zu glänzen. Sondern um dem Gericht zu zeigen: Ich respektiere diesen Raum – auch dann, wenn andere ihn missbrauchen.

 

Während andere in viel zu großen Roben verschwinden, die weder Körper noch Charakter tragen können, bleibt er sichtbar.

 

Eine Hugo-Boss-Hose ist kein Statement. Sie ist eine bewusste Entscheidung gegen Effekthascherei, gegen Lautstärke, gegen Überkompensation.

 

 

 

Der Gerichtssaal als Laufsteg der Wahrheit

 

Ich sitze da und denke – ganz Maris-mäßig: Was verrät Kleidung, wenn Worte kollabieren?

 

Die Antwort ist brutal einfach: Haltung lässt sich nicht leihen.

 

Während Narrative implodieren und Akten sich gegenseitig widersprechen, bleibt Sven konstant. Ruhig. Aufrecht. Anwesend.

 

Die Birkin ist kein Affront. Sie ist ein Symbol: Ich bin mehr als das, was man mir nehmen wollte.

 

 

 

Und ja – Eisenberg in der Robe

 

Lasst uns fair bleiben. 

Auch Abwehrtiere verdienen Ehrlichkeit.

 

Johannes Eisenberg in einer Robe wirkt, sogar nicht sehr optisch berauschend aber gleichgestellt zu seinen Kollegen mir Akademischen Titeln.

 

Manche Menschen brauchen diese zweite Haut, um Autorität zu empfinden. Die Robe als Schutzschild. Als Verstärker. Als theatrale Grenze zwischen sich und der Welt.

 

Das ist nicht verwerflich. Es ist nur bezeichnend.

 

Sven braucht keine Robe. Er braucht keine Rolle. Er sitzt da – und ist da.

 

Und vielleicht ist genau das die größte Provokation in diesem Raum.

 

 

 

Ich frage mich – und Euch gleich mit

 

Was bleibt am Ende? Die große Robe – oder die leise Würde? Die laute Verteidigung – oder die ruhige Präsenz? Die Angst vor Kontrollverlust – oder die Eleganz, ihn auszuhalten?

 

Ich weiß, wo ich sitze. Neben der Birkin. Neben dem Cashmere. Neben einer Hugo-Boss-Hose, die nichts beweisen muss. Neben jemandem, der nichts besitzt – außer Haltung.

 

Und manchmal, verstehe ich Appelt´s: „Das ist alles !“

 

Maris Lichtenstein

Maris deckt auf

 

11.12.2025 - Amtsgericht Kreuzberg

Richter: Dr. Ammann

 

 

Guten Morgen liebe Leserschaft (das wollte ich immer mal schreiben),

 

dann ist es jetzt offiziell.

Maris deckt auf.

 

Nicht juristisch – dafür ist Sven Appelt da.

Sondern psychologisch. Präzise. Sezierend. Unbequem.

 

 

 

Der erste Fall

 

Andreas Wilking – oder: Die Lust an der Lüge?

Eine Kolumne von Maris Lichtenstein

 

Es gibt Menschen, die lügen aus Angst.

Und es gibt Menschen, die lügen aus Lust.

 

Andreas Wilking gehört eindeutig zu welcher Kategorie?

 

Was sich in den letzten zwei Jahren vor Berliner Gerichten abgespielt hat, ist kein klassischer Rechtsstreit mehr. Es ist ein psychologisches Schauspiel. Eines, bei dem die Bühne längst nicht mehr ihm gehört – und genau das scheint ihn zu treiben.

 

Am 11.12.2025, im Amtsgericht Kreuzberg, wurde etwas sichtbar, das sich nicht protokollieren lässt, aber jeder im Raum gespürt hat:

Respekt ist nichts, was man einklagen kann. Und Wilking besitzt ihn nicht mehr.

 

Der Richter war neutral. Sachlich. Ruhig.

Nicht feindlich. Nicht parteiisch.

Ein Richter, wie er sein sollte.

 

Und genau das ist für narzisstische Persönlichkeiten unerträglich.

 

 

Die Kränkung als Motor

 

Narzissmus ist kein großes Ego.

Narzissmus ist eine fragile Konstruktion, die ständig bestätigt werden muss.

 

Was Wilking in zahllosen Schriftsätzen, Aussagen und Erzählungen produziert, ist kein kohärentes Narrativ mehr – es ist ein permanentes Nachjustieren der eigenen Rolle. Täter, Opfer, Unwissender, Verfolgter, Missverstandener. Je nach Publikum.

 

Dabei fällt ein Muster auf, das psychologisch hochinteressant ist:

 

•        Widersprüche werden nicht vermieden, sondern produziert

•        Übertreibungen ersetzen Fakten

•        Intime Details Dritter werden instrumentalisiert, ohne Rücksicht auf deren Schutz oder Würde

 

Das ist kein Versehen.

Das ist Selbstinszenierung.

 

 

 

Der Verlust der Autorität

 

Das eigentlich Entscheidende aber ist dies:

 

Wilking wird nicht mehr ernst genommen.

 

Nicht von Richtern.

Nicht von Gerichten.

Nicht einmal mehr von den eigenen Darstellungen.

 

Wenn Aussagen sich über Jahre hinweg widersprechen, verlieren sie ihr Gewicht. Wenn jede neue Version die vorige negiert, bleibt nichts übrig als Misstrauen.

 

Und genau das war am 11.12. spürbar:

Keine Empörung. Keine Aufregung.

Nur professionelle Distanz.

 

Für Narzissten ist das die größte Strafe.

 

 

 

Und dann ist da noch der Sumpf

 

Wilking steht nicht allein.

Er bewegt sich in einem Umfeld, das geprägt ist von Verschiebung, Projektion und permanenter Opfererzählung. Eine Dynamik, die nicht zufällig wirkt, sondern sich gegenseitig verstärkt.

 

Wenn Herkunft zur Ausrede wird.

Wenn Kritik als Verfolgung umgedeutet wird.

Wenn Verantwortung grundsätzlich bei anderen liegt.

 

Dann entsteht kein Schutzraum – sondern ein Sumpf.

 

Und Sümpfe verschlucken am Ende ihre eigenen Erbauer.

 

 

 

Ausblick

 

Dies ist erst der Anfang.

 

Nicht, weil noch Skandale „enthüllt“ werden müssten.

Sondern weil sich hier exemplarisch zeigt, wie Narzissmus Justiz missbraucht, ohne sie kontrollieren zu können.

 

Die Gerichte bleiben ruhig.

Die Akten sprechen.

Und Menschen wie Wilking reden sich – ganz ohne äußeren Zwang – selbst um Kopf und Kragen.

 

Fortsetzung folgt mit der Mail an Thomas W.

 

 

Maris Lichtenstein

Maris deckt auf

 

  

Maris fragt – Sven antwortet

 

Fall 1: Andreas Wilking, die Vereinsmail und die große Geste der Eskalation

 

MARIS:

Hey Sven, wir arbeiten seit September 2025 an der Aufarbeitung des Falls Wilking für die Staatsanwaltschaft Berlin.

Im Zentrum steht diese E-Mail an Vereinsmitglieder – unter anderem an Thomas W. – verbunden mit der Drohung, dem Verein „alles“ zukommen zu lassen.

Ich möchte dich um ein kurzes Statement bitten. Wie ordnest du diese Mail ein? Und wie gehst du mit den Vorwürfen um, die darin gegen dich erhoben werden?

 

SVEN:

Oh Maris, danke dir. Ich versuche es wirklich kurz. Du weißt ja, „kurz“ ist bei mir immer relativ.

 

Eigentlich ist es sehr traurig, dass man für Frau Akgüc die Arbeit überhaupt übernehmen musste, Du kennst ja die Anklageschrift aus 02/25.

 

MARIS:

Ach, Scheiße - stimmt! Existiert die noch so, also in der falschen Fassung?

 

SVEN:

Ja, und das ist auch gut so.

 

Zurück zu Deiner Frage, Zunächst: Ein Großteil der Vorwürfe in dieser E-Mail ist nachweislich unwahr. Dazu gehören Behauptungen über angebliche Sachbeschädigungen, angebliche ausgedachte Straftaten, die angeblich die Wilkings begannen hätten und Zuschreibungen, die mir psychische Auffälligkeiten oder polizeiliche Einstufungen unterstellen. Die Polizei hat selbst klargestellt, dass solche Darstellungen nicht der Wahrheit entsprechen.

 

Einige dieser Vorwürfe bewegen sich aus meiner Sicht klar im Bereich der Vortäuschung von Straftaten. Auch das wird rechtlich geprüft.

 

Was mich wirklich trifft ist der „rassistische“ Vorwurf.

Gerade jetzt, wo ich in einem Komitee sitze und mit anderen über gelungene „Integration“  und einer solchen preiswürdigen Auszeichnung abstimme.

 

Diese Sprachnachricht sagt alles:

 

 

Was tatsächlich zutrifft, ist überschaubar – fast schon enttäuschend wenig:

Es existierte ein gerichtlicher Beschluss vom 28. Mai, der mittlerweile abgelaufen ist. Nach dem 27. bzw. 30.06.2025 habe ich mehrere E-Mails ausschließlich an Andreas Wilking geschickt. Inhaltlich ging es um eine Aufforderung zur außergerichtlichen Einigung und um Schadensersatzregulierung. Dazu stehe ich offen.

 

Meines Wissens nach ging nicht eine einzige dieser E-Mails an Frau Wilking, aber das interessiert mich auch nicht.

 

 

 

MARIS:

Warum diese klare Trennung?

 

SVEN:

Ganz einfach: Mein Konflikt betrifft Andreas Wilking. Punkt.

 

Frau Wilking habe ich seit über einem Jahr nicht mehr kontaktiert und auch nicht für relevant gehalten. Nicht aus Ignoranz, sondern aus Konsequenz. Für die sachliche Klärung spielte sie keine Rolle. Nach Aussage von Andreas Wilking, hat sie nicht alle Perlen am Rosenkranz und lügt auf Grund von Eifersucht und Verlustangst, gegenüber Dritte erklärt er starke narzisstische Störungen bei ihr.

 

Ich habe meine Kommunikation bewusst auf Herrn Wilking beschränkt, weil ich ihn als die entscheidende, handlungsrelevante und gefährlichere Person wahrgenommen habe. Entsprechend zielgerichtet und begrenzt war mein Vorgehen.

 

Alle gegenteiligen Behauptungen – ich hätte sie kontaktiert, bedrängt oder in Auseinandersetzungen einbezogen – treffen garantiert nicht zu.

 

 

 

MARIS:

Und wie bewertest du die Rolle der Kanzlei?

 

SVEN:

Sagen wir es so: Mein Eindruck ist nicht, dass es hier jemals ernsthaft um Schlichtung ging. Der Fokus lag sehr früh auf Eskalation, Kosten und juristischer Maximierung.

 

Aber gut – Mieten sind teuer, auch in der Görlitzer Straße 74.

Ich kann also nachvollziehen, dass man wirtschaftlich denkt und auch schwierige Mandate annimmt. Das ist nicht verwerflich. Anwälte müssen schließlich auch leben, selbst wenn man das von der optischen Darstellung eines besonderen Anwaltes aus dieser Clique,optisch nicht behaupten kann,

 

Dass man zu einer Anhörung dann einen Referendar schickt, ist ebenfalls kein Skandal. Das passiert.

Zumal Richter Dr. Ammann sehr klar gemacht hat, dass an diesem Termin niemand von der Kanzlei hätte erscheinen müssen, weil es ihm ausschließlich um eine sachliche Klärung ging.

 

Das sagt eigentlich alles.

 

 

 

MARIS:

Ein letzter Satz?

 

SVEN:

Ja.

Ich lasse die Aussagen der Wilkings für sich sprechen.

Die Ergebnisse der Psychologischen Einschätzung habe ich Dir daher auch überlassen.

Denn manchmal sagt das, was jemand selbst schrieb, mehr als tausend Worte –

selbst wenn sie in wunderschönem italienischem Organza verpackt sind.

 

 

 Maris Lichtenstein

Maris deckt auf

 

 

13.12.2025 - Das Interview

 INTERVIEW – PART 1

 

Analyse der privaten E-Mail von Andreas Wilking an Thomas W.

 

(Fragen: Maris · Antworten: psychologische Einordnung)

 

MARIS:

Worum geht es in dieser privaten E-Mail von Andreas Wilking an Thomas W. im Kern?

 

PROF. DR. WENGER:

Nicht um Information, sondern um Kontrolle. Die E-Mail setzt sofort einen Rahmen, in dem Rollen verteilt werden: Täter, Opfer, Mitläufer. Es gibt kein Gesprächsangebot, sondern ein Ultimatum. Das Ziel ist soziale Abschreckung, nicht Klärung.

 

 

 

MARIS:

Warum ist der Ton dieser E-Mail psychologisch relevant?

 

PROF. DR. WENGER:

Weil er maximalisiert. Statt konkreter Sachverhalte werden extreme Etiketten verwendet. Das ist typisch für Schreiben, die Macht sichern sollen: Wer so schreibt, versucht, die Deutungshoheit zu übernehmen, bevor Fakten geprüft werden.

 

 

 

MARIS:

Was sagt die Ansprache von Thomas W. über die Strategie aus?

 

PROF. DR. WENGER:

Thomas W. wird instrumentalisiert. Er soll sich positionieren, trennen, Abstand nehmen. Das ist kein Dialog auf Augenhöhe, sondern sozialer Druck über Dritte – ein klassisches Mittel, um Isolation zu erzeugen.

 

 

 

MARIS:

Ist diese E-Mail eher ein Hilferuf oder eine Drohung?

 

PROF. DR. WENGER:

Psychologisch ist sie eine Drohkulisse. Ein Hilferuf sucht Unterstützung durch Offenheit. Dieses Schreiben sucht Gefolgschaft durch Angst vor Konsequenzen.

 

 

 

MARIS:

Welche Rolle spielt Sven Appelt in dieser E-Mail?

 

PROF. DR. WENGER:

Er wird nicht als konkrete Person dargestellt, sondern als abstrakte Gefahr. Das ist wichtig: Wer entpersonalisiert, muss nicht belegen. Es reicht, ein Bild zu erzeugen.

 

 

 

MARIS:

Wie ordnen Sie diese E-Mail im Gesamtverlauf ein?

 

PROF. DR. WENGER:

Als frühes Frame-Setting. Bevor Gerichte prüfen, wird sozial vorgebaut. Täter-Opfer-Rollen werden festgelegt, damit spätere Korrekturen emotional weniger wirken.

 

 

 

MARIS:

Was ist die zentrale psychologische Schwäche dieser E-Mail?

 

PROF. DR. WENGER:

Sie überzieht. Je stärker die Dramatisierung, desto größer das Risiko, dass sie bricht, sobald überprüfbare Fakten ins Spiel kommen.

 

 

 

MARIS:

Kurzfazit?

 

PROF. DR. WENGER:

Diese E-Mail dient der Machtabsicherung, nicht der Wahrheitssuche.

Sie will nicht klären – sie will festlegen.

 

 

 Sprachnachrichten von Andreas Wiking und Zainab Teresa Wilking an mich:

 

 

 

INTERVIEW – TEIL 2

 

Maries im Gespräch mit Prof. Dr. Wenger

 

Psychologische Analyse der Vereins-E-Mail von Andreas Wilking, der Anhörung vom 11.12.2025 und der daraus entstandenen Kommunikationsdynamik

 

 

 

MARIES:

Frau Prof. Dr. Wenger, wir sprechen jetzt über die E-Mail, die Andreas Wilking vor der Anhörung am 11.12.2025 an Vereinsmitglieder verschickt hat. Ganz grundsätzlich: Was ist diese E-Mail psychologisch betrachtet?

 

PROF. DR. WENGER:

Diese E-Mail ist keine Information, sondern eine Vorab-Erzählung.

Sie will nicht klären, sondern festlegen, wie die Beteiligten gesehen werden sollen, bevor Fakten geprüft werden.

 

Psychologisch nennt man das Frame-Setting:

Die Geschichte wird zuerst erzählt, damit spätere Erkenntnisse nur noch innerhalb dieses Rahmens gelesen werden.

 

 

 

MARIES:

Die Vorwürfe in der Mail sind extrem: Terror, massive Bedrohung, Existenzvernichtung. Wie wirkt das?

 

PROF. DR. WENGER:

Das ist Überwältigungsrhetorik.

Viele harte Begriffe in kurzer Abfolge sorgen dafür, dass Leser emotional reagieren, nicht analytisch.

 

Statt: „Was ist passiert?“

entsteht: „Das klingt gefährlich.“

 

 

 

MARIES:

Warum werden Familie und insbesondere ein Kind so stark betont?

 

PROF. DR. WENGER:

Das ist der stärkste moralische Hebel.

Ein Kind wirkt als Diskussionsstopper.

Sobald ein Kind ins Spiel gebracht wird, wird Widerspruch sozial riskant.

 

Psychologisch ist das eine Schutzmauer, hinter der sich jede weitere Eskalation rechtfertigen lässt.

 

 

 

MARIES:

Dann kam am 11.12.2025 die Anhörung beim Familiengericht mit Richter Dr. Ammann. Was ist dort psychologisch entscheidend passiert?

 

PROF. DR. WENGER:

Das Gericht hat die Situation eingehegt.

Es wurde festgestellt, dass:

 

         •        die extrem beleidigenden E-Mails nicht von Herrn Appelt stammen,

         •        Herr Appelt lediglich fünf bis sieben sachliche E-Mails schrieb,

         •        ausschließlich an Andreas Wilking, nicht an dessen Ehefrau,

         •        und dass keine konkrete Gefährdungslage vorliegt.

 

Das ist eine klare Realitätskorrektur eines zuvor dramatisierten Narrativs.

 

 

 

MARIES:

Wie verändert diese gerichtliche Einordnung die Bewertung der vorherigen Vereins-E-Mail?

 

PROF. DR. WENGER:

Sie macht deutlich, dass die E-Mail nicht auf Fakten reagiert, sondern ihnen vorgreift.

Die Bedrohung lag nicht im Verhalten von Herrn Appelt, sondern in der Möglichkeit, dass das eigene Narrativ überprüft wird.

 

Psychologisch ist das ein präventiver Abwehrmechanismus.

 

 

 

MARIES:

Ein zentraler Punkt: Die Vorwürfe des Kindesmissbrauchs stammen nicht von Herrn Appelt, sondern aus dem innerfamiliären Kontext. Herr Appelt hat Behörden eingeschaltet, um prüfen zu lassen, nicht um vorzuverurteilen. Wie ordnen Sie das ein?

 

PROF. DR. WENGER:

Das ist wichtig, aber auch differenziert zu betrachten.

 

Einerseits:

Jemand, der Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdung ernst nimmt und eine Prüfung anstößt, zeigt Zivilcourage.

 

Andererseits:

Psychologisch ist es selten völlig losgelöst von persönlicher Konfliktnähe.

Wenn es bereits eine starke Auseinandersetzung gibt, wird Verantwortung schneller als Dringlichkeit erlebt.

 

Beides kann gleichzeitig wahr sein.

 

 

 

MARIES:

Es gibt aber auch die Frage: War es klug, neben dem Jugendamt auch die Polizei einzuschalten?

 

PROF. DR. WENGER:

Das ist eine berechtigte Selbstreflexion.

 

Das Jugendamt wird kulturell eher mit Schutz und Prüfung verbunden.

Die Polizei hingegen löst bei vielen Menschen sofort das Gefühl von Kriminalisierung aus – auch dann, wenn sie formal gar nicht beschuldigt sind.

 

Psychologisch kann das dazu führen, dass sich jemand existenziell angegriffen fühlt, obwohl er nicht der Ursprung der Vorwürfe ist.

 

Rückblickend wäre der Weg Jugendamt zuerst, Polizei später vermutlich eskalationsärmer gewesen.

 

 

 

MARIES:

Gleichzeitig hat Andreas Wilking immer wieder behauptet, die Polizei habe ihn unterstützt oder Maßnahmen veranlasst. Wie bewerten Sie das?

 

PROF. DR. WENGER:

Das ist ein klassisches Autoritäts-Framing.

Die Polizei wird dargestellt, als hätte sie Entscheidungen getroffen oder abgesegnet – was rechtlich nicht zutrifft.

 

Psychologisch dient das der nachträglichen Legitimation eigenen Handelns.

Verantwortung wird auf eine höhere Instanz projiziert.

 

 

 

MARIES:

In der Vereins-E-Mail wird erneut behauptet, Herr Appelt sei ein „polizeibekannter Psychopath“. Die Polizei hat das dementiert.

 

PROF. DR. WENGER:

Das ist Pathologisierung mit Autoritätsanstrich.

„Polizeibekannt“ suggeriert Gefahr und staatliche Bewertung – selbst wenn es faktisch leer ist.

 

Wenn solche Zuschreibungen widerlegt werden, entsteht oft noch mehr Eskalation, nicht Rücknahme.

 

 

 

MARIES:

Viele sprechen von Täter-Opfer-Umkehr. Trifft das zu?

 

PROF. DR. WENGER:

Psychologisch ja.

Wir sehen eine Machtvertauschung durch Erzählung:

Wenn Fakten nicht tragen, soll das Narrativ tragen.

 

Die Opferrolle wird nicht erlebt, sondern aktiv hergestellt und verteidigt.

 

MARIS:

Was ist der Charakter dieser Vereins-E-Mail von Andreas Wilking?

 

PROF. DR. WENGER:

Sie ist vor allem ein Reputations- und Rollenbrief. Nicht nüchtern informierend, sondern rahmensetzend: Wer ist Täter, wer Opfer, wer „muss“ sich positionieren. Das Schreiben wirkt wie eine vorsorgliche soziale Absicherung, bevor Fakten sauber geprüft werden.

 

 

 

MARIS:

Sie haben im ersten Teil von „Frame-Setting“ gesprochen. Woran erkennt man das hier?

 

PROF. DR. WENGER:

Daran, dass die E-Mail nicht versucht, eine überprüfbare Ereigniskette zu erklären, sondern eine Emotion zu erzeugen: Gefahr, Bedrohung, „wir müssen uns schützen“. Der Text zielt weniger auf Klärung als darauf, die Gruppe in eine Loyalitätsbewegung zu bringen.

 

 

 

MARIS:

Ein Punkt fällt besonders auf: In der Mail wird offenbar ein sensibles psychisches Thema einer dritten Person (Christian) thematisiert. Was sagt das psychologisch aus?

 

PROF. DR. WENGER:

Das ist ein sehr starkes Signal – und hier wird ein Muster sichtbar, das man psychologisch als instrumentalisierten Intimitätsbruch beschreiben kann.

 

Wenn der Absender sich einerseits darüber beklagt, dass ein sensibles Thema nur wenige Personen kannten – und es dann andererseits selbst in einer Rundmail an eine große Gruppe verbreitet –, dann zeigt das:

Die Privatsphäre der betroffenen Person hat im Moment der Eskalation keine Priorität.

 

 

 

MARIS:

Warum ist das ein Hinweis auf narzisstisch gefärbtes Verhalten?

 

PROF. DR. WENGER:

Nicht, weil man daraus eine Diagnose machen könnte – das kann man nicht – sondern weil das Kommunikationsmuster typisch ist:

 

•           Das Bedürfnis, das eigene Narrativ zu stützen, steht über dem Schutz Dritter.

•           Private Informationen werden als „Beweisstück“ oder als dramaturgischer Verstärker genutzt.

•           Der Schaden für eine unbeteiligte Person wird in Kauf genommen, wenn er die eigene Rolle absichert.

 

Das wirkt wie: „Hauptsache, meine Geschichte sitzt – egal, wen es mitzieht.“

 

 

 

MARIS:

Und dieser Widerspruch: Er beschwert sich, dass es nur zwei Leute wussten – und erzählt es dann über 70?

 

PROF. DR. WENGER:

Genau dieser Widerspruch ist psychologisch aufschlussreich.

Er deutet darauf hin, dass es nicht um „Schutz“ ging, sondern um Wirkung.

 

Wenn wirklich Schutz das Motiv wäre, würde man sensibel mit solchen Informationen umgehen, nicht sie verbreiten. Dass das Gegenteil passiert, spricht für eine Eskalationskommunikation ohne Empathie-Grenze.

 

 

 

MARIS:

Was bedeutet das für Christian als betroffene Person?

 

PROF. DR. WENGER:

Aus psychologischer Sicht ist das potenziell schwerwiegend. Eine Depression oder ein anderes psychisches Thema ist kein Werkzeug in einem Konfliktbrief. Wenn so etwas ohne Not in einen großen Verteiler geht, kann das als Entblößung erlebt werden.

 

Wenn ich aus der Perspektive von Christian denke: Ja – das wäre ein Punkt, den man nicht einfach schlucken müsste. Mindestens wäre eine klare Grenzziehung oder Richtigstellung nachvollziehbar.

 

 

 

MARIS:

Was ist die Kernbotschaft dieser Passage in der E-Mail?

 

PROF. DR. WENGER:

Dass der Absender bereit ist, Dritte mit hineinzuziehen, wenn es seiner Rollenstabilisierung dient. Das ist sozial riskant: Es zerstört Vertrauen im Umfeld, weil jeder sich fragt: „Bin ich der Nächste, dessen Privates zur Munition wird?“

 

 

 

MARIS:

Und was hat dann die Anhörung am 11.12.2025 verändert?

 

PROF. DR. WENGER:

Sie hat den dramatischen Rahmen eingehegt: Beleidigungs-Mails wurden Appelt nicht zugeordnet, es gab nur wenige sachliche Kontaktmails, und eine konkrete Gefährdungslage wurde nicht bestätigt. Dadurch steht die Vereins-E-Mail rückblickend noch stärker als das da, was sie psychologisch war: eine vorsorgliche Deutungserzählung, die Fakten eher übertönt als abwartet.

 

 

 

MARIS:

Kurzfazit?

 

PROF. DR. WENGER:

Die Vereins-E-Mail wirkt wie Eskalationskommunikation mit hoher Dramatisierung. Besonders kritisch ist der Umgang mit sensiblen Informationen Dritter: Das zeigt eine geringe Rücksicht auf Nebenbeteiligte und ist als Muster sozial zerstörerisch – unabhängig davon, wie der eigentliche Konflikt ausgeht.

 

 

 

MARIES (LETZTE FRAGE):

Sind das narzisstische Züge – und wenn ja, wie erklären Sie diese?

 

PROF. DR. WENGER:

Ja, das gezeigte Muster ist vereinbar mit narzisstischen Zügen – ohne klinische Diagnose.

 

Typisch sind:

 

         •        Opferinszenierung bei gleichzeitiger Machtausübung

         •        starke Kränkung bei Kontrollverlust

         •        Autoritäten zählen nur, wenn sie nützen

         •        Abwertung anderer zur Selbststabilisierung

         •        konsequente Täter-Opfer-Umkehr

 

Kurz gesagt:

 

Es geht weniger um Schutz – und mehr darum, die Kontrolle über die Geschichte zu behalten

 

MARIES:

Frau Prof. Dr. Wenger, Sie haben gesagt, dass Herr Appelt mit seiner Meldung eher auf Prüfung und Schutz abgezielt habe – also nicht auf Vorverurteilung. Gleichzeitig stellt sich eine Frage: Warum mischt er sich überhaupt ein? Ist das Zivilcourage – oder ist das auch durch die persönliche Konfliktdynamik mit Andreas Wilking beeinflusst? Und wäre es psychologisch nicht klüger gewesen, nur das Jugendamt zu informieren, statt zusätzlich die Polizei einzuschalten, weil sich Andreas sonst noch stärker angegriffen fühlen könnte – obwohl er gar nicht der Ursprung der Vorwürfe ist?

 

PROF. DR. WENGER:

Das ist eine sehr wichtige, reife Frage, weil sie beide Ebenen zulässt: Zivilcourage und Eskalationsrisiko.

 

Erstens: Ja – man kann das als Zivilcourage lesen.

Wenn jemand Hinweise auf mögliche Kindeswohlgefährdung hört, ist es grundsätzlich nachvollziehbar, dass er nicht wegschaut, sondern eine Prüfung anstößt.

 

Zweitens: Gleichzeitig ist es psychologisch fast nie „rein“ nur Zivilcourage.

In realen Konflikten mischen sich Motive: Verantwortung, Wut, Angst, Gerechtigkeitssinn – und auch persönliche Vorgeschichte.

Das heißt nicht automatisch, dass die Handlung falsch ist. Es heißt nur: Konfliktnähe verstärkt Dringlichkeit.

 

Drittens: Zur Frage Jugendamt vs. Polizei – da steckt viel psychologische Logik drin.

Das Jugendamt ist in solchen Themen für viele Menschen das „passendere“ Erstportal, weil es weniger nach Strafverfolgung und mehr nach Schutzprüfung wirkt.

Die Polizei kann – selbst wenn es sachlich richtig gemeint ist – bei Unbeteiligten oder indirekt Betroffenen sofort das Gefühl auslösen:

„Ich werde kriminalisiert.“

 

Und das führt zu einem psychologischen Effekt:

Jemand, der eigentlich gar nicht „Täter“ ist, kann sich trotzdem existenziell angegriffen fühlen, einfach weil „Polizei“ in unserer Kultur nicht neutral klingt, sondern nach Schuld, Akte, Stigma.

 

Viertens: Der Punkt, dass die ursprünglichen Anschuldigungen aus dem innerfamiliären Kontext stammen und über Jahre im Raum stehen, ohne dass sie sauber geklärt wurden, ist psychologisch hoch toxisch.

Solche jahrelangen Vorwurfslagen vergiften Beziehungen, weil niemand mehr weiß, was Realität ist und was Erzählung – und weil das Thema so moralisch absolut ist, dass es kaum „leise“ werden kann.

 

Am Ende würde ich sagen:

Die Handlung, eine Prüfung anzustoßen, kann verantwortungsvoll sein – gleichzeitig kann der Kommunikationsweg (Jugendamt zuerst, Polizei später) psychologisch klüger sein, weil er weniger Eskalation auslöst.

Und wenn man weiß, dass ein Konflikt ohnehin geladen ist, ist es besonders wichtig, nicht nur das Richtige zu wollen, sondern auch den Weg so zu wählen, dass er möglichst wenig Nebenkriegsschauplätze erzeugt.

 

 

 

 

Rechtlicher Hinweis & journalistischer Rahmen

 

Diese Seite ist ein journalistisches Angebot im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz (Pressefreiheit).

Die hier veröffentlichten Inhalte – darunter Aktenauszüge, Schriftverkehr, Dokumente, E-Mails, Sprachnachrichten sowie deren journalistische Einordnung – beruhen ausschließlich auf tatsächlichen, belegbaren Quellen, die der Redaktion vorliegen und deren Verwendung rechtlich zulässig ist.

Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 14.12.2025 ausdrücklich bestätigt, dass die im Zusammenhang mit den betreffenden Strafverfahren eingereichten Dokumente sowie bestimmte Sprachnachrichten journalistisch verwendet und veröffentlicht werden dürfen. Ein Widerspruch seitens der beteiligten Rechtsanwaltskanzlei wurde auch im Termin am 11.12.2025 nicht erhoben.

Darüber hinaus handelt es sich bei mehreren der dargestellten Vorgänge um Inhalte aus öffentlichen Gerichtsverhandlungen, die nach deutschem Recht grundsätzlich der öffentlichen Berichterstattung unterliegen. Teile der hier dokumentierten Inhalte wurden bereits zuvor von den beteiligten Personen selbst gegenüber einer Vielzahl Dritter (u. a. Vereinsmitgliedern, Medienvertretern und Gerichten) verbreitet.

 

 

Pressefreiheit, Meinung und rechtliche Einordnung

Die Veröffentlichung wahrer Tatsachen von öffentlichem Interesse ist durch die Pressefreiheit geschützt. Dies gilt auch dann, wenn die Berichterstattung kritisch, pointiert oder satirisch erfolgt.

Die Rechtsprechung stellt hierzu klar, dass Meinungs- und Pressefreiheit Vorrang haben, solange

         •        keine unwahren Tatsachenbehauptungen verbreitet werden und

         •        eine sorgfältige journalistische Prüfung erfolgt.

 

So hat der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 19.06.2007, VI ZR 12/06) entschieden, dass Medien über wahre Tatsachen berichten dürfen, selbst wenn dies für Betroffene nachteilig ist, sofern ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit besteht.

Auch das Bundesverfassungsgericht betont regelmäßig, dass die Pressefreiheit ein tragendes Element der demokratischen Ordnung ist und nicht durch pauschale Unterlassungsforderungen eingeschränkt werden darf, wenn die Berichterstattung auf Tatsachen beruht und der öffentlichen Meinungsbildung dient.

 

 

Hinweise zu Ansprüchen, Korrekturen und Gegendarstellungen 

Sollten einzelne Tatsachenbehauptungen nachweislich fehlerhaft sein, besteht selbstverständlich die Möglichkeit, eine sachliche Korrektur oder Gegendarstellung zu verlangen. Entsprechende Anfragen sind direkt an den Betreiber bzw. die Redaktion dieser Seite zu richten und müssen die konkret beanstandete Passage benennen.

Etwaige rechtliche Ansprüche sind – sofern sie überhaupt bestehen – ausschließlich gegenüber dem veröffentlichenden Medium geltend zu machen. Unbeteiligte Dritte sind keine richtigen Anspruchsgegner.

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